Dienstleistungen für Unternehmen

Die Kanzlei ist auf Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert. Maciej Kacprzak, Rechtsanwalt, erhielt seine juristische Ausbildung parallel zu den dynamischen wirtschaftlichen und rechtlichen Veränderungen, die unmittelbar nach der politischen Wende in Polen stattfanden. Schon damals stand er in engem Kontakt mit dem damals noch jungen und sich entwickelnden Unternehmen. Nach der Gründung seiner Anwaltskanzlei im Jahr 1999 bot er weiterhin Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen an. Im Rahmen dieser Tätigkeit beriet er zahlreiche Unternehmen und arbeitete mit ihnen zusammen, die sich im Laufe der Jahre oft von kleinen Betrieben zu ernstzunehmenden Unternehmen mit Dutzenden oder gar Hunderten von Mitarbeitern entwickelten. Rechtsanwalt Maciej Kacprzak stützte seine Zusammenarbeit in der Regel auf den direkten Kontakt mit dem Eigentümer (Geschäftsführer) des Unternehmens. Dadurch konnte er als Jurist ein gutes „Gespür“ für das Geschäft entwickeln, d.h. genaue Bedarfsermittlung, Flexibilität, Anwendung optimaler und angemessener Lösungen unter Berücksichtigung der heiklen Verbindung von rechtlichen Fragen und kommerziellen und geschäftlichen Interessen. Das von uns gewählte Modell der Rechtsberatung und -betreuung basiert seit jeher auf einem guten persönlichen Kontakt und gegenseitigem Verständnis mit dem Mandanten. Daher kann die Kanzlei den Unternehmen mit gutem Gewissen eine zuverlässige Dienstleistung anbieten.

Dienstleistungen für Unternehmen

Die Kanzlei ist auf Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert. Maciej Kacprzak, Rechtsanwalt, erhielt seine juristische Ausbildung parallel zu den dynamischen wirtschaftlichen und rechtlichen Veränderungen, die unmittelbar nach der politischen Wende in Polen stattfanden. Schon damals stand er in engem Kontakt mit dem damals noch jungen und sich entwickelnden Unternehmen. Nach der Gründung seiner Anwaltskanzlei im Jahr 1999 bot er weiterhin Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen an. Im Rahmen dieser Tätigkeit beriet er zahlreiche Unternehmen und arbeitete mit ihnen zusammen, die sich im Laufe der Jahre oft von kleinen Betrieben zu ernstzunehmenden Unternehmen mit Dutzenden oder gar Hunderten von Mitarbeitern entwickelten. Rechtsanwalt Maciej Kacprzak stützte seine Zusammenarbeit in der Regel auf den direkten Kontakt mit dem Eigentümer (Geschäftsführer) des Unternehmens. Dadurch konnte er als Jurist ein gutes „Gespür“ für das Geschäft entwickeln, d.h. genaue Bedarfsermittlung, Flexibilität, Anwendung optimaler und angemessener Lösungen unter Berücksichtigung der heiklen Verbindung von rechtlichen Fragen und kommerziellen und geschäftlichen Interessen. Das von uns gewählte Modell der Rechtsberatung und -betreuung basiert seit jeher auf einem guten persönlichen Kontakt und gegenseitigem Verständnis mit dem Mandanten. Daher kann die Kanzlei den Unternehmen mit gutem Gewissen eine zuverlässige Dienstleistung anbieten.

Wie sollen wir handeln?

Die Identifizierung des Problems beginnt in der Regel mit einem persönlichen Gespräch, dem die Übersendung von Scans der wichtigsten Unterlagen des Falles vorausgeht. In dieser Sitzung wird das rechtliche Problem definiert und ein optimaler Aktionsplan entwickelt. Bei Streitigkeiten mit anderen Rechtssubjekten hat Rechtsanwalt Maciej Kacprzak ein Verfahrensmodell entwickelt, das darin besteht, die Position und die Ansprüche seines Mandanten gegenüber der gegnerischen Partei in einem sorgfältig vorbereiteten anwaltlichen Schreiben darzulegen. Diese Praxis hat wiederholt zu einer Vereinfachung und Verkürzung des Verfahrens geführt, was entweder eine effektive Durchsetzung von Ansprüchen/eine mögliche Abwehr von Ansprüchen ermöglicht oder zu einem Vergleich geführt hat, ohne dass auf ein Gerichtsverfahren zurückgegriffen werden musste. Falls erforderlich, nimmt Rechtsanwalt Maciej Kacprzak gemeinsam mit dem Mandanten an Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite teil.

Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, wird die Kanzlei die betreffende Forderung im Namen des Mandanten vor Gericht bringen (oder den Kunden in einem vom Gegner angestrengten Verfahren verteidigen) und den Mandanten in einem Gerichtsverfahren vertreten.

Diese Unterstützung wird in einer Reihe von Bereichen geleistet. Dazu gehören:

  • Gründung neuer Unternehmen, einschließlich rechtlicher Unterstützung bei der Gründung und Eintragung von Unternehmen;
  • Rechtshilfe für bestehende Unternehmen im Bereich des Gesellschaftsrechts, einschließlich der Unterstützung von Unternehmensorganen und der Ausarbeitung von Texten für deren Beschlüsse;
  • Zivilrecht, insbesondere Handelsvertragsrecht, einschließlich der Ausarbeitung von Verträgen und der Teilnahme an Verhandlungen;
  • Erstellung von Rechtsgutachten;
  • Vertretung in streitigen Angelegenheiten, die einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorausgehen, einschließlich Verhandlungen, Mediation, Schlichtung, die einen positiven Ausgang eines Streitfalls ermöglichen, ohne dass ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eingeleitet werden muss;
  • Durchführung von Gerichtsverfahren und rechtliche Vertretung vor Verwaltungsbehörden;
  • Arbeitsrecht, einschließlich der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Ausarbeitung von Arbeitsordnungen, Vergütungs- und Wettbewerbsverboten;

Das Prinzip der Flexibilität, das für uns eine Art Leitmotiv ist, ermöglicht es uns, den Unternehmen einen wirklich umfassenden und effektiven Rechtsdienst anzubieten.

Auch bei der Festlegung der Abrechnungsmethode für die Arbeit der Kanzlei kommen wir den Wünschen unserer Mandanten entgegen – es wird pauschal oder nach einem festen Stundensatz abgerechnet. Unabhängig von der gewählten Abrechnungsmethode ist deren Klarheit und Zuverlässigkeit für die Kanzlei Standard und Priorität zugleich.

Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, wird die Kanzlei die betreffende Forderung im Namen des Mandanten vor Gericht bringen (oder den Kunden in einem vom Gegner angestrengten Verfahren verteidigen) und den Mandanten in einem Gerichtsverfahren vertreten.