Erbschaftsrecht
Der Tod eines geliebten Menschen bringt es mit sich, dass die Familie eine Reihe von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Nachlass des Verstorbenen regeln muss. Diese Fragen werden durch das Erbrecht geregelt, das ein Zweig des Zivilrechts ist. Sie sind unterschiedlich komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Grad der Nachlassregelung (der Verstorbene kann seinen Nachlass ungeordnet hinterlassen haben), der Anzahl der Erben, ob deren Wohnort bekannt ist oder nicht, dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Testaments oder dem Umfang und der Zusammensetzung des hinterlassenen Nachlasses (bewegliche und unbewegliche Güter, Bankkonten usw.) und seiner möglichen Schuldenlast. Die effiziente Lösung dieser Fragen erfordert juristische Kenntnisse und Erfahrung. Rechtsanwalt Maciej Kacprzak verfügt über diese Kenntnisse und Erfahrungen. So kann er seinen Mandanten wirksam durch die Windungen des Erbrechts führen und ihm helfen, diese schwierige Situation zu meistern.
Erbschaftsrecht
Der Tod eines geliebten Menschen bringt es mit sich, dass die Familie eine Reihe von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Nachlass des Verstorbenen regeln muss. Diese Fragen werden durch das Erbrecht geregelt, das ein Zweig des Zivilrechts ist. Sie sind unterschiedlich komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Grad der Nachlassregelung (der Verstorbene kann seinen Nachlass ungeordnet hinterlassen haben), der Anzahl der Erben, ob deren Wohnort bekannt ist oder nicht, dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Testaments oder dem Umfang und der Zusammensetzung des hinterlassenen Nachlasses (bewegliche und unbewegliche Güter, Bankkonten usw.) und seiner möglichen Schuldenlast. Die effiziente Lösung dieser Fragen erfordert juristische Kenntnisse und Erfahrung. Rechtsanwalt Maciej Kacprzak verfügt über diese Kenntnisse und Erfahrungen. So kann er seinen Mandanten wirksam durch die Windungen des Erbrechts führen und ihm helfen, diese schwierige Situation zu meistern.
Wie sollen wir handeln?
Wie in jedem anderen Fall findet zunächst ein Gespräch mit dem Mandanten statt, bei dem er alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen vorlegt und den Sachverhalt und die familiären Verhältnisse schildert. In den meisten Fällen ist es erforderlich, einen detaillierten Familienstammbaum des Mandanten zu erstellen, um die Bestimmung des Status, des Alters und des Familienstandes der verschiedenen Familienmitglieder, die an dem Erbfall beteiligt sein könnten, grafisch zu erleichtern. Will sich der Mandant nur einen Überblick über seine rechtliche Situation verschaffen, kann der Fall mit einem einzigen Treffen enden, bei dem ihm diese rechtliche Analyse vorgelegt wird. Ergibt sich jedoch aus der Beschreibung der Situation, dass Ansprüche des Mandanten realisierbar sind oder Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden können (oder bereits geltend gemacht wurden), erfordert der Fall die Ausarbeitung einer geeigneten Strategie. Dies muss nicht immer mit einem Rechtsstreit verbunden sein. Eine Reihe von Erbschaftsfällen kann gütlich geregelt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Unsere Anwaltskanzlei bevorzugt immer eine solche Lösung und schlägt sie vor, da sie für den Mandanten billiger und schneller ist. In diesem Zusammenhang verfassen wir Vollmachten für die anderen Parteien, nehmen an Verhandlungen teil, entwerfen Vergleiche usw.
Es kann jedoch vorkommen, dass es in der Sache einen Streit gibt oder dass ein Streit entsteht. Dann gilt es, die Interessen des Mandanten vor Gericht zu vertreten. In einer solchen Situation bietet die Anwaltskanzlei die gesamte Palette der Prozessführung an: Abfassung einer Klageschrift oder eines Antrags (oder einer Erwiderung auf eine Klageschrift/einen Antrag), Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Abfassung von Schriftsätzen während des Verfahrens, Einlegung von Rechtsmitteln gegen erstinstanzliche Entscheidungen usw. Es gibt auch eine bestimmte Kategorie von Fällen, bei denen es um Klagen geht.
Es gibt auch eine bestimmte Kategorie von Erbfällen, die vor dem Tod des Erblassers geregelt werden, d.h. in einer Situation, in der der Erblasser, um seinen Verwandten die Nachlassprobleme nach seinem Tod zu ersparen, seine Nachlassangelegenheiten selbst regeln will. Dazu gehören die Erstellung und Anordnung eines Testaments, die Prüfung von Alternativen zum Testament, z. B. Schenkung, Abschluss eines Vertrages auf Lebenszeit, Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, Abschluss eines Erbverzichtsvertrages, Enterbung eines Verwandten in einem Testament und ein Vermächtnis.