Familienrecht

Familienrechtsfälle sind durch eine sehr hohe emotionale Belastung gekennzeichnet. Ein Mandant, der verschiedene Fragen im Zusammenhang mit seinen Angehörigen rechtlich regeln möchte, hat oft nur eine unzureichende Vorstellung von seinen rechtlichen Möglichkeiten. Es fällt ihm oft schwer, seine Emotionen von der notwendigen kühlen Einschätzung seiner eigenen Situation oder der Situation der betroffenen Angehörigen zu trennen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über eine langjährige Praxis, die sich auf eine breite Palette von Fakten stützt und viele Gerichtsverfahren durchlaufen hat. Wir sind uns stets bewusst, dass Familienangelegenheiten (wie Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht) nicht nur familienrechtliche Kenntnisse und Erfahrung, sondern auch ein hohes Maß an Engagement, Sensibilität und Diskretion erfordern. Daher sind wir davon überzeugt, dass die von uns vorgeschlagenen Lösungen angesichts der oft sehr komplexen Gegebenheiten des Falles so optimal wie möglich sind.

Wie sollen wir handeln?

Familienrechtsfälle sind durch eine sehr hohe emotionale Belastung gekennzeichnet. Ein Mandant, der verschiedene Fragen im Zusammenhang mit seinen Angehörigen rechtlich regeln möchte, hat oft nur eine unzureichende Vorstellung von seinen rechtlichen Möglichkeiten. Es fällt ihm oft schwer, seine Emotionen von der notwendigen kühlen Einschätzung seiner eigenen Situation oder der Situation der betroffenen Angehörigen zu trennen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über eine langjährige Praxis, die sich auf eine breite Palette von Fakten stützt und viele Gerichtsverfahren durchlaufen hat. Wir sind uns stets bewusst, dass Familienangelegenheiten (wie Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht) nicht nur familienrechtliche Kenntnisse und Erfahrung, sondern auch ein hohes Maß an Engagement, Sensibilität und Diskretion erfordern. Daher sind wir davon überzeugt, dass die von uns vorgeschlagenen Lösungen angesichts der oft sehr komplexen Gegebenheiten des Falles so optimal wie möglich sind.

Jak działamy?

Wie bei einem medizinischen Problem muss auch bei einem rechtlichen Problem zunächst eine richtige Diagnose gestellt werden. Daher ist das erste Treffen zwischen unserem Anwalt und dem Mandanten sehr wichtig. Während dieses Treffens macht sich unser Anwalt auf der Grundlage der Schilderungen des Mandanten und der ihm vorliegenden Unterlagen eingehend mit dem Sachverhalt vertraut und versucht, die Informationen zu „sortieren“, das Wichtigste vom Unwichtigsten zu trennen. Der Kunde hat immer das Recht, sich zu äußern. Es ist die Aufgabe des Anwalts, das Rechtsproblem zu „konkretisieren“ und genau zu definieren, indem er ihm die richtigen Fragen stellt.

Sobald die Informationen zusammengetragen und geordnet sind, nimmt unser Anwalt eine vorläufige Bewertung vor, in der er die Probleme und Risiken bei der Bearbeitung des Falles aufzeigt und – was das Wesentliche unserer Unterstützung ist – konkrete Lösungen vorschlägt und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen gibt. Wie in Strafsachen halten wir uns an den Grundsatz, dass unsere Einschätzungen realistisch sein müssen, nicht auf Wunschdenken und Emotionen beruhen und den Gegebenheiten des Gerichts entsprechen sollten.

Es kommt häufig vor, dass ein Mandant, der nicht ganz sicher ist, ob er wirklich eine bestimmte Maßnahme ergreifen will (z. B. die Scheidung einreichen), zu uns kommt, um sich einen ersten Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen. In einer solchen Situation halten wir uns stets an den Grundsatz, eine neutrale rechtliche Beurteilung abzugeben und den Mandanten unter keinen Umständen zu überreden, denn die Entscheidung, ob er eine bestimmte rechtliche Maßnahme ergreifen will, muss seine eigene autonome und wohlüberlegte Entscheidung sein. Der Rechtsanwalt kann hier nicht anregend oder beratend tätig sein, sondern er ist dazu da, optimale Rechtshilfe zu leisten. Deshalb verabschieden wir uns bei einem solchen Kunden, der noch nicht zu einer Entscheidung gereift ist, manchmal mit einem Handschlag.

Wenn der Mandant jedoch entschlossen ist (oder bereits einen Rechtsstreit anhängig hat), wird unser Anwalt eine vorprozessuale oder bereits prozessuale Strategie vorlegen, die der Mandant akzeptieren sollte.

Wir gehen dann zur Durchführung des Verfahrens über. In diesem Zusammenhang verfassen wir Klagen, Schriftsätze, Rechtsmittel (Berufungen und Beschwerden), Anträge, Rechtsgutachten, Verträge und andere notwendige Dokumente. Wir nehmen auch an vorprozessualen Verhandlungen teil und vertreten in Mediationen. Vor Gericht vertreten wir Mandanten in Verfahren vor allen Instanzen.

Welche Arten von Fällen bearbeiten wir?

Unsere Mandanten im Familienrecht werden am häufigsten in den folgenden Fällen unterstützt:

Scheidung

Bei einer Scheidung gibt es eine breite Palette von Möglichkeiten und einen hohen Grad an Komplexität. Dies reicht von einer Scheidung ohne Schuldanerkenntnis über eine Scheidung mit Schuldanerkenntnis bis hin zu einer Reihe zusätzlicher Komplikationen wie Streitigkeiten über den Unterhalt, die elterliche Sorge, den Umgang mit dem Kind oder Streitigkeiten über die Aufteilung des Vermögens. Obwohl es bestimmte Modelle und Muster für Scheidungsverfahren gibt, erfordert jeder der zusätzlichen Sachverhalte einen individuellen Ansatz und individuelle Lösungen, da jede Familie und jede Person als Individuum anders ist. Es hat einen anderen Charakter, Temperament, Familienbande sind anders. Folglich ist es schwierig, von einer universellen Vorlage für Maßnahmen zu sprechen. Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass selbst in einer Situation, in der alles auf eine relativ unkomplizierte Scheidung ohne Schuldzuweisung hindeutet, die Situation sich im Laufe des Verfahrens ändern und komplizierter werden kann, da die Parteien bis zum Schluss ihre Haltung ändern können. Es ist daher in jedem Fall ratsam, sich professionellen Rechtsbeistand zu holen.

für die Entmündigung

für die Festsetzung der Gütertrennung, einschließlich der rückwirkenden Festsetzung der Gütertrennung

In den Fällen, in denen es um Unterhalt für ein minderjähriges Kind, ein volljähriges Kind oder eine ältere Person geht, ist die Bestimmung des geschuldeten Unterhalts immer das Ergebnis zweier Faktoren: des berechtigten Bedarfs der unterhaltsberechtigten Person und der finanziellen Möglichkeiten der verpflichteten Person. In einem Unterhaltsfall ist es daher notwendig, diese beiden Faktoren geschickt und überzeugend darzulegen, damit der Unterhalt in angemessener Höhe gewährt wird

Fälle, in denen die Unterhaltspflicht erhöht, herabgesetzt oder aufgehoben werden soll

eine Entscheidung über wichtige Familienangelegenheiten

die Zahlung von Lohn oder anderen Leistungen an den anderen Ehegatten anzuordnen

Teilung des gemeinsamen Vermögens, einschließlich der Teilung, die die Festlegung ungleicher Anteile am gemeinsamen Vermögen der Ehegatten beinhaltet, Abrechnung von Vermögensauslagen. In der Regel ist dies das letzte Element, das von den ehemaligen Ehegatten geregelt wird. Häufig schieben sie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens aufgrund der negativen Erfahrungen mit der Scheidung auf. Trotz eines weiteren gerichtlichen Verfahrens lohnt es sich jedoch, auch die Fragen des gemeinsamen Vermögens zu regeln, um den Lebensabschnitt mit dem Ex-Partner endgültig abzuschließen. Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens muss nicht vor Gericht enden und einen Kampf um jeden einzelnen Vermögenswert bedeuten

Vaterschaftsfälle

die Regelung des Umgangs mit dem Kind zu Gunsten eines Elternteils oder der Großeltern

alle Verfahren im Zusammenhang mit der elterlichen Verantwortung, einschließlich der Verlängerung, Einschränkung oder Beendigung der elterlichen Verantwortung