Familienrecht
Familienrechtsfälle sind durch eine sehr hohe emotionale Belastung gekennzeichnet. Ein Mandant, der verschiedene Fragen im Zusammenhang mit seinen Angehörigen rechtlich regeln möchte, hat oft nur eine unzureichende Vorstellung von seinen rechtlichen Möglichkeiten. Es fällt ihm oft schwer, seine Emotionen von der notwendigen kühlen Einschätzung seiner eigenen Situation oder der Situation der betroffenen Angehörigen zu trennen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über eine langjährige Praxis, die sich auf eine breite Palette von Fakten stützt und viele Gerichtsverfahren durchlaufen hat. Wir sind uns stets bewusst, dass Familienangelegenheiten (wie Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht) nicht nur familienrechtliche Kenntnisse und Erfahrung, sondern auch ein hohes Maß an Engagement, Sensibilität und Diskretion erfordern. Daher sind wir davon überzeugt, dass die von uns vorgeschlagenen Lösungen angesichts der oft sehr komplexen Gegebenheiten des Falles so optimal wie möglich sind.
Wie sollen wir handeln?
Familienrechtsfälle sind durch eine sehr hohe emotionale Belastung gekennzeichnet. Ein Mandant, der verschiedene Fragen im Zusammenhang mit seinen Angehörigen rechtlich regeln möchte, hat oft nur eine unzureichende Vorstellung von seinen rechtlichen Möglichkeiten. Es fällt ihm oft schwer, seine Emotionen von der notwendigen kühlen Einschätzung seiner eigenen Situation oder der Situation der betroffenen Angehörigen zu trennen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über eine langjährige Praxis, die sich auf eine breite Palette von Fakten stützt und viele Gerichtsverfahren durchlaufen hat. Wir sind uns stets bewusst, dass Familienangelegenheiten (wie Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht) nicht nur familienrechtliche Kenntnisse und Erfahrung, sondern auch ein hohes Maß an Engagement, Sensibilität und Diskretion erfordern. Daher sind wir davon überzeugt, dass die von uns vorgeschlagenen Lösungen angesichts der oft sehr komplexen Gegebenheiten des Falles so optimal wie möglich sind.
Jak działamy?
Wie bei einem medizinischen Problem muss auch bei einem rechtlichen Problem zunächst eine richtige Diagnose gestellt werden. Daher ist das erste Treffen zwischen unserem Anwalt und dem Mandanten sehr wichtig. Während dieses Treffens macht sich unser Anwalt auf der Grundlage der Schilderungen des Mandanten und der ihm vorliegenden Unterlagen eingehend mit dem Sachverhalt vertraut und versucht, die Informationen zu „sortieren“, das Wichtigste vom Unwichtigsten zu trennen. Der Kunde hat immer das Recht, sich zu äußern. Es ist die Aufgabe des Anwalts, das Rechtsproblem zu „konkretisieren“ und genau zu definieren, indem er ihm die richtigen Fragen stellt.
Sobald die Informationen zusammengetragen und geordnet sind, nimmt unser Anwalt eine vorläufige Bewertung vor, in der er die Probleme und Risiken bei der Bearbeitung des Falles aufzeigt und – was das Wesentliche unserer Unterstützung ist – konkrete Lösungen vorschlägt und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen gibt. Wie in Strafsachen halten wir uns an den Grundsatz, dass unsere Einschätzungen realistisch sein müssen, nicht auf Wunschdenken und Emotionen beruhen und den Gegebenheiten des Gerichts entsprechen sollten.
Es kommt häufig vor, dass ein Mandant, der nicht ganz sicher ist, ob er wirklich eine bestimmte Maßnahme ergreifen will (z. B. die Scheidung einreichen), zu uns kommt, um sich einen ersten Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen. In einer solchen Situation halten wir uns stets an den Grundsatz, eine neutrale rechtliche Beurteilung abzugeben und den Mandanten unter keinen Umständen zu überreden, denn die Entscheidung, ob er eine bestimmte rechtliche Maßnahme ergreifen will, muss seine eigene autonome und wohlüberlegte Entscheidung sein. Der Rechtsanwalt kann hier nicht anregend oder beratend tätig sein, sondern er ist dazu da, optimale Rechtshilfe zu leisten. Deshalb verabschieden wir uns bei einem solchen Kunden, der noch nicht zu einer Entscheidung gereift ist, manchmal mit einem Handschlag.
Wenn der Mandant jedoch entschlossen ist (oder bereits einen Rechtsstreit anhängig hat), wird unser Anwalt eine vorprozessuale oder bereits prozessuale Strategie vorlegen, die der Mandant akzeptieren sollte.
Wir gehen dann zur Durchführung des Verfahrens über. In diesem Zusammenhang verfassen wir Klagen, Schriftsätze, Rechtsmittel (Berufungen und Beschwerden), Anträge, Rechtsgutachten, Verträge und andere notwendige Dokumente. Wir nehmen auch an vorprozessualen Verhandlungen teil und vertreten in Mediationen. Vor Gericht vertreten wir Mandanten in Verfahren vor allen Instanzen.