Schadenersatz

Die langjährige Erfahrung der Anwälte unserer Kanzlei bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erlaubt es uns, uns als Spezialisten in diesem Bereich zu bezeichnen. Wir haben Hunderte, wenn nicht Tausende von Gerichtsverfahren zu diesem Thema geführt. In diesen Fällen ist eine frühzeitige, zuverlässige und realistische Einschätzung äußerst wichtig. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, eine solche Bewertung vorzunehmen, d. h. die bestehenden Risiken zu ermitteln, die richtige Vorgehensweise für den Fall festzulegen und gegebenenfalls verschiedene Optionen für die zu ergreifenden Maßnahmen zu entwickeln.

Schadenersatz

Die langjährige Erfahrung der Anwälte unserer Kanzlei bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erlaubt es uns, uns als Spezialisten in diesem Bereich zu bezeichnen. Wir haben Hunderte, wenn nicht Tausende von Gerichtsverfahren zu diesem Thema geführt. In diesen Fällen ist eine frühzeitige, zuverlässige und realistische Einschätzung äußerst wichtig. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, eine solche Bewertung vorzunehmen, d. h. die bestehenden Risiken zu ermitteln, die richtige Vorgehensweise für den Fall festzulegen und gegebenenfalls verschiedene Optionen für die zu ergreifenden Maßnahmen zu entwickeln.

Warum eine Anwaltskanzlei?

Es gibt viele so genannte „Entschädigungskanzleien“ auf dem Markt (die den Begriff „Anwaltschaft“ oder „Rechtsberater“ nicht in ihrem Namen führen).  In der Regel handelt es sich dabei um Firmen, die von ehemaligen Mitarbeitern von Versicherungsunternehmen, Schadensregulierern oder Versicherungsagenten gegründet wurden.

Was ist der Unterschied zwischen ihnen und unserer Anwaltskanzlei?

Zunächst einmal wird der Fall in unserer Kanzlei von Anfang an und damit auch in der wichtigen vorprozessualen Phase (im Versicherungsjargon Liquidationsverfahren genannt) von einem Rechtsanwalt betreut. Dies ist umso wichtiger, als die Versicherungsgesellschaften dem Geschädigten in der vorprozessualen Phase häufig Vorschläge über zu niedrige und unzureichende Entschädigungsbeträge machen. Oft handelt es sich bei einem solchen Vorschlag um ein Kopplungsgeschäft, das den Kunden zwingt, auf andere oder höhere Forderungen zu verzichten. Und hier kommt der erste wichtige Punkt ins Spiel: Wir als Anwälte sind niemals von einem kurzfristigen Interesse und einem kurzen Zeithorizont getrieben, dem Vorschlag der Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich zuzustimmen, unabhängig von der Höhe der Entschädigung, „Kasse zu machen“ und den Fall abzuschließen. Unsere Bewertung schließt immer die Möglichkeit ein, gegen den Versicherer gerichtlich vorzugehen, da die Unterentschädigung durch die Versicherer weit verbreitet ist und die gerichtliche Option unser „tägliches Brot“ ist.

Zweitens verfügen wir als professionelle Anwälte über die notwendige Berufsausbildung und sind als Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Wielkopolska in Poznań an die Grundsätze der Berufsethik gebunden, zu denen unter anderem Ehrlichkeit, Diskretion, aber auch die Garantie gehören, dass Ihr Fall ordnungsgemäß bearbeitet wird.

Drittens ist jeder Rechtsanwalt durch eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgesichert.

Viertens kann ein Rechtsanwalt einen Mandanten nicht nur vor einem Zivilgericht, sondern auch in einem Strafverfahren vor den Strafverfolgungsbehörden vertreten,

Fünftens: Durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts gibt der Geschädigte tatsächlich direkt einen Entschädigungsantrag in Auftrag und bedient sich nicht eines Vermittlers, der letztlich ebenfalls einen Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand mit der Führung des Entschädigungsprozesses beauftragen muss. Kein so genannter Entschädigungsberater hat die Befugnis, den Geschädigten vor Gericht zu vertreten.

Sechstens und vielleicht am wichtigsten: Wir gehen mit Freundlichkeit und Taktgefühl auf unsere Kunden zu. Wir bemühen uns, den Prozess der Entschädigung so wenig psychologisch belastend wie möglich zu gestalten, und die Beziehung zwischen dem Geschädigten und seinem Vertreter, dem Anwalt, ist individuell und direkt.

In welchen Fällen können wir helfen?

Entschädigung für Gesundheitsschäden infolge eines Straßenverkehrsunfalls

Auf den polnischen Straßen ereignen sich jedes Jahr etwa 25.000 Verkehrsunfälle. In vielen Fällen erleiden die verletzten Personen – Fußgänger, Fahrgäste, Radfahrer oder Autofahrer – dadurch gesundheitliche Schäden. Wir verfolgen Ansprüche auf Entschädigung für Verletzungen wie Knochenbrüche, Wirbelsäulenbrüche, Multiorganverletzungen, Schleudertrauma (unsichtbare Verletzungen der Halswirbelsäule, die am häufigsten bei Auffahrunfällen auftreten). Wir fordern auch eine Entschädigung für medizinische Kosten, Rehabilitationskosten, Fahrten zu medizinischen Einrichtungen, Kosten für die Pflege durch einen Angehörigen und Verdienstausfall infolge des Unfalls.

In schwerwiegenderen Fällen kann eine geschädigte Person auch Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder einer zeitlich begrenzten Rente erhalten, wenn sich ihre Zukunftsaussichten infolge der Schädigung verschlechtert haben, d. h. wenn sie ihre körperliche Leistungsfähigkeit verloren hat oder sich ihr Aussehen verschlechtert hat, wenn sich diese Merkmale erheblich auf ihre berufliche Entwicklung und ihre Chancen ausgewirkt haben.

Entschädigung für den Tod eines geliebten Menschen infolge eines Verkehrsunfalls

Jedes Jahr sterben in Polen etwa 3.000 Menschen bei Verkehrsunfällen. Die unmittelbaren Angehörigen haben Anspruch auf ein ganzes Bündel von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Tod eines geliebten Menschen. In erster Linie geht es um den Ersatz des erlittenen Schadens, der in der Regel einen hohen Wert annimmt. Dann die Entschädigung für die Beerdigungskosten und die Kosten für die medizinische Versorgung des Verstorbenen. Besonders wichtig aus Sicht der Angehörigen eines Verstorbenen sind Ansprüche, die auf den finanziellen Schaden in der Familie durch den Verlust des Ernährers oder der unterhaltspflichtigen Person abzielen, wie z.B. Rente oder Ausgleich für die Verschlechterung der Lebenssituation. Anspruchsberechtigt sind also in erster Linie der Ehegatte und die Kinder, in bestimmten Fällen aber auch entfernte Verwandte. Diese Entschädigungen werden häufig in Form von monatlichen Zahlungen über viele Jahre hinweg geleistet (z. B. bei Minderjährigen bis zu ihrer Selbständigkeit) und sollen die legitimen Bedürfnisse der geschädigten Person langfristig sichern.

Entschädigung für eine bei einem anderen Unfall erlittene Verletzung

Z.B.: Stolpern auf einem vereisten Bürgersteig, einer nicht beschneiten Straße, Sturz über eine gefährliche Treppe, Verletzung durch einen herabfallenden Dachziegel von einem nicht reparierten Dach, Biss eines Hundes usw. Eine Komplikation dieser Art von Fällen besteht darin, dass der Unfallverursacher oder sein Versicherer in der Regel die Schuld an der Verursachung des Unfalls bestreitet und es notwendig ist, in erster Linie den Haftungsgrundsatz der haftenden Stelle zu beweisen.

Schadensersatz für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten

In der heutigen gesellschaftlichen Realität, insbesondere durch den Einsatz von Internet und IT-Tools, werden häufig Persönlichkeitsrechte verletzt: das Recht auf ein eigenes Bild, das Recht auf Privatsphäre, anhaltende Belästigung (Stalking), Verleumdung, Veröffentlichung intimer Fotos usw. Unabhängig von den strafrechtlichen Maßnahmen (es wird auf den Abschnitt zum Strafrecht verwiesen) können in solchen Fällen zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Geschädigten für den erlittenen (moralischen oder materiellen) Schaden zu entschädigen. Das Ergebnis dieser Maßnahmen ist der Ersatz des immateriellen (moralischen) Schadens oder eine angemessene Entschädigung.

Entschädigung für die Folgen eines medizinischen Fehlers

Fälle von Behandlungsfehlern sind eine Kategorie von Entschädigungsfällen mit einem sehr hohen Grad an Komplexität. Nicht jedes misslungene Verfahren oder jede misslungene Operation ist auch ein Behandlungsfehler. Um eine Entschädigung geltend machen zu können, muss nachgewiesen werden, dass das Krankenhaus oder der Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat, die zu einer Schädigung des Patienten geführt hat, dass die medizinische Behandlung falsch oder gar nicht durchgeführt wurde oder dass ein medizinisches Verfahren oder eine Operation entgegen der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde.

Entschädigung bei Arbeitsunfällen, einschließlich Unfällen in der Schattenwirtschaft

Als Anwälte, die Geschädigte vertreten, befassen wir uns mit der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegenüber der Rentenbehörde: ZUSU, KRUSU für einen Arbeitsunfall und eine zusätzliche Entschädigung durch den Arbeitgeber oder seinen Versicherer. Es ist unerheblich, ob der Arbeitnehmer legal oder illegal ohne Vertrag gearbeitet hat. Auch in diesem Fall stehen ihm Schadensersatzansprüche zu.

Verkehrsentschädigung für ein Auto, ein Motorrad oder andere bei einem Unfall beschädigte Gegenstände

In den meisten Fällen, in denen eine Versicherungsgesellschaft den Schaden an einem in einen Autounfall verwickelten Fahrzeug liquidiert, sei es im Rahmen der Haftpflichtpolice des Verursachers oder der AC-Kfz-Haftpflichtpolice, wird die Entschädigung gekürzt, indem zu niedrige Arbeitskosten pro Stunde für Karosserie- und Lackierarbeiten berücksichtigt werden, indem der Wert von Alternativteilen anstelle von Originalteilen berücksichtigt wird, indem eine Wertminderung auf die für die Reparatur des Fahrzeugs verwendeten Teile angewendet wird, Entschädigung bei Diebstahl eines Fahrzeugs, Autos, Motorrads

 

Es kommt vor, dass der Versicherer trotz Abschluss einer AC, autocasco-Versicherung die Entschädigung verweigert, weil der Diebstahl bestritten wird, der Autoschlüssel angeblich nachgemacht wurde, der Fahrzeugschein oder die Fahrzeugkarte im Auto zurückgelassen wurde.

 

Landwirtschaftliche Entschädigung

Schäden an der Ernte durch Tiere, Dürreschäden, Frostschäden, Verletzungen bei Arbeiten im Betrieb oder auf dem Feld, Schäden an Eigentum und Ausrüstung des Landwirts.

Entschädigung für Schäden beim Transport

Wenn ein Transportschaden aufgetreten ist, z.B. wenn eine Ladung, die transportiert wird oder deren Transport in Auftrag gegeben wurde, beschädigt wurde oder verloren gegangen ist.