Ukrainisch und Russisch sprechende Fälle

Zum Team der Kanzlei gehört die ukrainische Anwältin Iryna Myzyna, die auch als polnische Anwältin qualifiziert ist (Nostrifizierung ihres Diploms an der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznan) und in der Liste der ausländischen Anwälte des Bezirksanwaltsrats in Poznan eingetragen ist. So bietet die Kanzlei ihre Hilfe den Bürgern der Ukraine, Russlands und Weißrusslands an, die in Polen wohnen, arbeiten oder leben. Sie kann auch Polen und polnischen Unternehmern helfen, die ihr Geschäft in der Ukraine ausbauen wollen, oder bei der Auslegung und Anwendung des ukrainischen Rechts und der Kollisionsnormen des internationalen Rechts.

Ukrainisch und Russisch sprechende Fälle

Zum Team der Kanzlei gehört die ukrainische Anwältin Iryna Myzyna, die auch als polnische Anwältin qualifiziert ist (Nostrifizierung ihres Diploms an der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznan) und in der Liste der ausländischen Anwälte des Bezirksanwaltsrats in Poznan eingetragen ist. So bietet die Kanzlei ihre Hilfe den Bürgern der Ukraine, Russlands und Weißrusslands an, die in Polen wohnen, arbeiten oder leben. Sie kann auch Polen und polnischen Unternehmern helfen, die ihr Geschäft in der Ukraine ausbauen wollen, oder bei der Auslegung und Anwendung des ukrainischen Rechts und der Kollisionsnormen des internationalen Rechts.

Insbesondere in den folgen Fällen können Sie auf die Unterstützung der Anwälte Maciej Kacprzak und Iryna Myzyna zählen:

Strafrecht

Die Kanzlei ist auf Strafsachen spezialisiert, an denen Bürger der Ukraine, Weißrusslands und Russlands sowie anderer russischsprachiger Länder beteiligt sind, insbesondere
  • Auf Verkehrsdelikte (Verkehrsunfall, Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss usw
  • Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit (Körperverletzungen, Schädigung der menschlichen Gesundheit, Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit usw.)
  • Straftaten gegen die Glaubwürdigkeit von Dokumenten (Fälschung, Beglaubigung der Unwahrheit usw.)
  • Straftaten gegen das Eigentum (Diebstahl, Einbruch, Raub, Erpressung, Unterschlagung, Betrug, Computerbetrug usw.), usw.

Familienrecht

In diesem Bereich können Sie auf die Unterstützung der Kanzlei in folgenden Fällen zählen:
  • Scheidung in der Ukraine zwischen ukrainischen Staatsbürgern mit ständigem Wohnsitz in Polen,
  • Scheidung in Polen zwischen einem ukrainischen und einem polnischen Staatsbürger,
  • Unterhalt,
  • Sorgerecht,
  • Recht auf Umgang mit einem Kind aus einer gemischten polnisch-ukrainischen Ehe und Fälle von Familienvermögen.

Entschädigung bei Unfällen (Straßenverkehrsunfälle, Arbeitsunfälle), an denen Bürger der Ukraine, Weißrusslands oder Russlands beteiligt sind

Die Kanzlei bietet Unterstützung in diesem Bereich sowohl in der vorgerichtlichen Phase (Schadensliquidierung bei der Versicherung, Korrespondenz mit der verantwortlichen Stelle, Verhandlungen usw.) als auch in der gerichtlichen Phase (Ausarbeitung einer Klage, Vertretung vor Gerichten aller Instanzen).

Forderungseinzug und Vollstreckung

Die Kanzlei bietet ihre Dienstleistungen im Bereich der Eintreibung von Forderungen gegenüber fahrlässig handelnden Schuldnern sowohl für ukrainische Gläubiger und andere Länder des russischsprachigen Raums (einschließlich der Russischen Föderation und Weißrussland) gegenüber Schuldnern auf dem Gebiet Polens als auch für polnische Gläubiger gegenüber Schuldnern mit Sitz in der Ukraine an. Oft rechnet der Schuldner damit, dass das Problem der Überwindung einer rechtlichen und sprachlichen Barriere den Gläubiger von der Verfolgung seiner Forderungen abhalten könnte. Daher reicht es oft aus, die Hilfe der Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, um seinen Anspruch durchzusetzen.

Rechtsgutachten zum ukrainischen und internationalen Recht.

Die Anwälte der Kanzlei bieten die Möglichkeit, ein schriftliches Gutachten in polnischer Sprache über das ukrainische Recht und die Praxis seiner Anwendung auf dem Territorium der Ukraine zu erstellen. Dies gilt auch für internationale Abkommen, die Polen und die Ukraine binden, sowie für Abkommen zwischen Polen und der Russischen Föderation und Polen und Belarus.